Baumschutz in Sachsen wieder strenger geregelt
„Baum-ab-Gesetz“ im Sächsischen Landtag am 03.02.2021 gefallen
Nachdem 2010 mit einer Mehrheit von CDU und FDP die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden zum Baumschutz stark eingeschränkt waren, stand nach 11 Jahren die Entscheidung erneut auf der Tagesordnung, Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Linken eine entsprechende Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Die Novelle räumt nach Angaben des Umweltministeriums den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung ihrer Baumschutzsatzungen ein.
Ab März können Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm (auf Stammhöhe von bis zu einem Meter gemessen) sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf bebauten Grundstücken nicht mehr ungenehmigt gefällt werden. Ihr Schutz kann wieder leichter vollzogen werden.
Es wird somit wieder schwerer für Kleingärtner und private Grundstückeigentümer in Sachsen, die Säge anzusetzen, wenn ein Baum zu viel Laub abwirft oder zu viel Schatten spendet.
Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen erklärt:
„Es braucht höhere Hürden für den Baumschutz. Die Landeshauptstadt habe eine gute Gehölzschutzsatzung, doch seit 2010 lag diese Satzung zumindest zum Teil auf Eis.
Stadtgrün wird immer wichtiger für Mensch und Natur. Laub- und Nadelbäume mit mehr als 30 cm Stammumfang sowie Obstbäume mit mindestens 60 cm sind wieder stärker geschützt.“
Generell können alle Baumarten, darunter auch Weiden und Birken zusätzlichen Schutzbestimmungen unterliegen wenn sie als Biotop und Habitat für besonders geschützte Arten, z. B. nach FFH-Artenschutzrichtlinie, oder des § 26 SächsNatschG dienen. Gleiches gilt, wenn die Bäume von wildlebenden Tieren nach § 25 SächsNatschG oder auch z. B. von besonders oder streng geschützten Pilzen oder Flechten nach BArtSchV, Anhang 1 „bewohnt“ werden.
Weiterführende Links:
MDR: Baumschutz in Sachsen wird wieder gestärkt
MDR: Baumschutz in Sachsen wird strenger