Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zum 01. Januar 2014

Veröffentlicht von Ingrid Voigtmann am

Am 28. Januar wurden wir vom Geschäftsbereich Wirtschaft | Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft  über folgenden Sachverhalt informiert:

„Zum 01.01.2014 tritt eine geänderte Sächsische Gemeindeordnung in Kraft. Diese regelt, im § 28 Absatz 2 Nr.11 i. V. m. § 73 Abs. 5, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen als eine nicht übertragbare Entscheidung des Gemeinderates. Das bedeutet, dass über die Annahme und Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen unabhängig von dem Spendenbetrag und unabhängig davon, ob der Spender eine eindeutig bestimmte Zweckbindung verfügt hat, der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheidet.“

Damit kann das bisher in der Landeshauptstadt Dresden geregelte Verfahren nicht weiter zum Einsatz kommen. Insbesondere betrifft das alle auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt Dresden eingehenden Spenden ab 2014. …Die Stadtkämmerei ist in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Innenministerium bestrebt, sehr schnell ein praktikables Verfahren zu regeln. Bis dahin kann aber die Annahme und die Verteilung der Spenden … ab dem 01.01.2014 nicht von der Verwaltung vorgenommen werden. …Für Spenden in 2014 kann diese Bescheinigung derzeit formal erst nach der Entscheidung des Stadtrates über die Annahme der Spende ausgestellt werden.“

Wir bitten die Dresdnerinnen und Dresdner deshalb, vorerst keine Spenden an den Fonds Stadtgrün zu überweisen. Sobald ein geeignetes Verfahren gefunden wurde, informieren wir Sie!

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